Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.03.1991, Az.: IV ZR 230/90
Berufung; Prozeßkostenhilfegesuch; Berufungsbegründung; Prozeßbevollmächtigter; Rechtsanwalt
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.03.1991
- Aktenzeichen
- IV ZR 230/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 14444
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1991, 936
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Frage, ob ein als Prozeßkostenhilfegesuch und Berufungsbegründungsentwurf bezeichneter Schriftsatz als bedingte Berufungsbegründung angesehen werden kann.
2. Durch die Beordnung des Rechtsanwalts durch den Prozeßkostenhilfebeschluß wird keine Bestellung zum Prozeßbevollmächtigten bewirkt.