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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.10.1990, Az.: IX ZR 4/90

Gläubigeranfechtung ; Gläubigerbenachteiligung ; Abstraktes Schuldanerkenntnis ; Beweis von Einwendungen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.10.1990
Aktenzeichen
IX ZR 4/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 14135
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1990, 178-179 (Volltext mit red. LS)
  • NJW-RR 1991, 178-179 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ist auf seiten mehrere Gläubiger der Anfechtungstatbestand der Gläubigerbenachteiligung gegeben, wird die Begünstigte frei, wenn sie ihre Rückgewährspflicht bereits gegenüber einem Gläubiger erfüllt hat.

2. Wird die Klageforderung auf ein abstraktes Schuldanerkenntnis gestützt, muß der Schuldner etwaige Einwendungen näher darlegen und beweisen.