Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.10.1990, Az.: 2 StR 446/90
Strafzumessung ; Freiheitsstrafe; Rechtsfehlerhaftigkeit; Strafmilderungsgründe
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.10.1990
- Aktenzeichen
- 2 StR 446/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 11852
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- StV 1991, 19
Amtlicher Leitsatz
Die Verhängung der gleichen Freiheitsstrafe nach Aufhebung und Zurückverweisung ist dann rechtsfehlerhaft, wenn - bei unverändertem Schuldumfang - nunmehr erheblich zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigende Strafmilderungsgründe vorliegen.