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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.10.1990, Az.: 2 StR 446/90

Strafzumessung ; Freiheitsstrafe; Rechtsfehlerhaftigkeit; Strafmilderungsgründe

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.10.1990
Aktenzeichen
2 StR 446/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11852
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • StV 1991, 19

Amtlicher Leitsatz

Die Verhängung der gleichen Freiheitsstrafe nach Aufhebung und Zurückverweisung ist dann rechtsfehlerhaft, wenn - bei unverändertem Schuldumfang - nunmehr erheblich zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigende Strafmilderungsgründe vorliegen.