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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.05.1990, Az.: KRB 2/90

Ausschöpfen von Rechtsbehelfen; Betroffener; Nichtbetroffener; Rechtsmittelverfahren

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.05.1990
Aktenzeichen
KRB 2/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11825
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • wistra 1991, 30

Amtlicher Leitsatz

Schöpft einer von mehreren Betroffenen oder ein Nebenbetroffener die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe nicht aus, so kann er nach Maßgabe des § 357 StPO in Verbindung mit § 79 III OWiG an dem Erfolg eines anderen im Rechtsmittelverfahren Anteil haben.