Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.05.1990, Az.: KRB 2/90
Ausschöpfen von Rechtsbehelfen; Betroffener; Nichtbetroffener; Rechtsmittelverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.05.1990
- Aktenzeichen
- KRB 2/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 11825
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- wistra 1991, 30
Amtlicher Leitsatz
Schöpft einer von mehreren Betroffenen oder ein Nebenbetroffener die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe nicht aus, so kann er nach Maßgabe des § 357 StPO in Verbindung mit § 79 III OWiG an dem Erfolg eines anderen im Rechtsmittelverfahren Anteil haben.