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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.04.1990, Az.: VIII ZR 125/89

Zugeständnis einer Behauptung; Schriftsatz; Stillschweigende Bezugnahme; Mündliche Verhandlung; Geständniswirkung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.04.1990
Aktenzeichen
VIII ZR 125/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 13765
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1990, 1150-1151 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Einem schriftsätzlichen Zugeständnis einer Behauptung des Klägers durch den Beklagten kann mit einer stillschweigenden Bezugnahme hierauf in der nachfolgenden mündlichen Verhandlung Geständniswirkung zukommen.