Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 14.11.1989, Az.: 1 StR 569/89

Berwertung von Konkurrenzproblemen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
14.11.1989
Aktenzeichen
1 StR 569/89
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1989, 16239
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG München I - 01.06.1989

Verfahrensgegenstand

Vergewaltigung u.a.

Prozessführer

Wolf gang D. aus M., geboren am ... 1965 in O./LKrs. D.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers
am 14. November 1989
gemäß § 349 Abs. 4 StPO
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 1. Juni 1989 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Gründe

1

Die Auffassung des Landgerichts, zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung einerseits, Raub andererseits bestehe Tatmehrheit, trifft nicht zu. Zur Begründung im einzelnen wird auf das am 14. November 1989 auf Revision der Staatsanwaltschaft ergangene, die angefochtene Entscheidung auch aus anderen Gründen insgesamt aufhebende Urteil des Senats verwiesen.

Schauenburg
Maul
Foth
v. Gerlach
Brüning