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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.11.1989, Az.: 3 StR 249/89

GmbH; Geschäftsführung; faktischer Geschäftsführer

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.11.1989
Aktenzeichen
3 StR 249/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11902
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • GmbHR 1990, 298-299 (Volltext mit red. LS)
  • wistra 1990, 97-98 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Sind bei einer GmbH mehrere Geschäftsführer bestellt, trifft jeden von ihnen auch eine Pflicht zur Geschäftsführung im ganzen. Dies gilt auch für den faktischen Geschäftsführer.