Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.10.1989, Az.: 3 StR 336/89
Raub; Wegnahmedelikt; Wegnahme; Diebstahl; Wert des Gutes
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.10.1989
- Aktenzeichen
- 3 StR 336/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 11928
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- StV 1990, 205
Amtlicher Leitsatz
Hat ein Angeklagter, der seinem Opfer die Handtasche entreißt, es ersichtlich auf darin befindliches Geld abgesehen, ist es zur Verurteilung wegen eines vollendeten Wegnahmedelikts unerläßlich, festzustellen, ob sich in der Handtasche tatsächlich Geld befand.