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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.09.1989, Az.: IVa ZR 156/88

Entschädigungsleistung; Prozeßrisiko; Repräsentantenhaftung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.09.1989
Aktenzeichen
IVa ZR 156/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 13702
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1990, 153-154 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Versicherer gerät mit der von ihm geschuldeten Entschädigungsleistung in Verzug, wenn er die Zahlung wegen Fehleinschätzung des normalen Prozeßrisikos (hier: unrichtige Beurteilung der Frage einer Repräsentantenhaftung) verzögert.