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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.07.1989, Az.: IVa ZB 11/89

Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Zustellung; Neuer Endtermin

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.07.1989
Aktenzeichen
IVa ZB 11/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 13104
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1990, 36 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1989, 1404-1405 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1989, 1063 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Verfügung des Vorsitzenden über die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bedarf, soweit es sich um die Bestimmung eines neuen Endtermins handelt, zu ihrer Wirksamkeit der Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten des Berufungsklägers.