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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.06.1989, Az.: I ZR 179/89

Vermietung oder Verleihen von Vervielfältigungsstücken; Geltendmachung von Vergütungsansprüchen; Wahrnehmungsbefugnis; Anwendungsbereich des § 13b WahrnehmG; Entstehungsgeschichte des § 13b WahrnehmG

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.06.1989
Aktenzeichen
I ZR 179/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 13728
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • GRUR 1989, 819
  • NJW 1990, 451

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

1. Gem. § 13 b Abs. 2 S. 1 WahrnehmG ist eine Wahrnehmungsbefugnis für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen bei Vermietung oder Verleihen von Vervielfältigungsstücken anzunehmen.

2. Zum Anwendungsbereich der, zur Entstehungsgeschichte des § 13 b WahrnehmG und zur Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung der Wahrnehmungsbefugnis.