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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.06.1989, Az.: 1 StR 266/89

Besonders schwerer Fall; Tatumfang; Schadenshöhe; Betrug in besonders schwerem Fall; Persönlichkeit des Täters

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.06.1989
Aktenzeichen
1 StR 266/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12052
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • StV 1989, 478
  • wistra 1989, 305

Amtlicher Leitsatz

Auch dort, wo sich angesichts des Tatumfangs und der Schadenshöhe die Annahme eines besonders schweren Falles aufdrängt, bedarf es zur Prüfung eines besonders schweren Falles des Betruges einer Gesamtwürdigung, in die Besonderheiten in der Persönlichkeit des Täters einbezogen werden dürfen und müssen.