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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.06.1989, Az.: 2 StR 252/89

Betrug; Täuschung über den Preis einer Ware; Sonderausgabe; Originalausgabe; Original; Irrtum; Vermögensschaden; Vermögensverfügung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.06.1989
Aktenzeichen
2 StR 252/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11969
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1989, 759-760
  • NJW 1990, 2005-2006 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage einer Strafbarkeit wegen Betruges bei Täuschung über den Preis einer Ware.

2. Der Verkauf von billigeren Sonderausgaben anstelle von teureren Originalausgaben von Büchern nicht zum üblichen Marktpreis der Sonderausgaben erregt keinen Irrtum beim Käufer, der zu einem Vermögensschaden i. S. des § 263 StGB führt.