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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.05.1989, Az.: 1 StR 184/89

Strafzumessung; Straferhöhung; Leugnen der Tatbeteiligung; Mittäter; Beschuldigen der Mitangeklagten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.05.1989
Aktenzeichen
1 StR 184/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11926
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • StV 1989, 388

Amtlicher Leitsatz

Es ist unzulässig, straferhöhend zu werten, daß der Angeklagte versucht hat - über ein Leugnen seiner Tatbeteiligung hinaus -, alle Schuld auf die Mitangeklagten abzuschieben und diese dadurch in einem besonders ungünstigen Licht erscheinen zu lassen.