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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 15.03.1989, Az.: 2 StR 703/88

Berichtigung eines Leitsatzes eines Urteils

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.03.1989
Aktenzeichen
2 StR 703/88
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1989, 16600
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgegenstand

Versuchter Mord

Prozessgegner

Maria K., geborene B. aus F., geboren am ... 1925 in W.

In der Strafsache
hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
am 15. März 1989
beschlossen:

Tenor:

Im Leitsatz zu dem Urteil des Senats vom 1. Februar 1989 wird das Wort "unbeendeten" durch "beendeten" ersetzt; auf Seite 7 der Urteilsgründe muß es statt "rechtsfehlerhaft" heißen: "rechtsfehlerfrei".

Müller
Theune
Niemöller
Gollwitzer
Detter