Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.01.1989, Az.: IVb ZB 82/87
Versorgungsausgleich; Grobe Unbilligkeit ; Pensionen und Renten; Unterschiedliche Besteuerung; Ausgleichspflichtiger Ehezeitanteil; Vorzeitige Dienstunfähigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.01.1989
- Aktenzeichen
- IVb ZB 82/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 13446
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- FamRZ 1989, 727
Amtlicher Leitsatz
1. Eine grobe Unbilligkeit ergibt sich bei uneingeschränkter Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht bereits daraus, daß beamtenrechtliche Pensionen und Renten der gesetzlichen Rentenversicherung unterschiedlich besteuert werden.
2. Eine grobe Unbilligkeit ergibt sich bei uneingeschränkter Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht bereits daraus, daß der ausgleichspflichtige Ehezeitanteil der Beamtenversorgung sich durch eine vor Ehezeitende eingetretene vorzeitige Dienstunfähigkeit erhöht hat.