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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.01.1989, Az.: IVb ZB 82/87

Versorgungsausgleich; Grobe Unbilligkeit ; Pensionen und Renten; Unterschiedliche Besteuerung; Ausgleichspflichtiger Ehezeitanteil; Vorzeitige Dienstunfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.01.1989
Aktenzeichen
IVb ZB 82/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 13446
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • FamRZ 1989, 727

Amtlicher Leitsatz

1. Eine grobe Unbilligkeit ergibt sich bei uneingeschränkter Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht bereits daraus, daß beamtenrechtliche Pensionen und Renten der gesetzlichen Rentenversicherung unterschiedlich besteuert werden.

2. Eine grobe Unbilligkeit ergibt sich bei uneingeschränkter Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht bereits daraus, daß der ausgleichspflichtige Ehezeitanteil der Beamtenversorgung sich durch eine vor Ehezeitende eingetretene vorzeitige Dienstunfähigkeit erhöht hat.