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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.05.1988, Az.: III ZR 213/86

Amtspflichtverletzung; Anerkennungsbescheid; Einstandspflicht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.05.1988
Aktenzeichen
III ZR 213/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 13435
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1988, 1035 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ-RR 1989, 523-525 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1988, 1029 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Amtspflicht, den für eine Steuerbegünstigung (hier: nach §§ 82, 83 II. WoBauG) erforderlichen Anerkennungsbescheid dem Antragsteller bekanntzumachen, soll diesen nicht davor schützen, daß der -mangels Bekanntgabe nicht wirksam gewordene Bescheid wegen später erkannter Rechtswidrigkeit mit der Wirkung zurückgenommen werden kann, daß der Antragsteller die Steuerbeträge, von deren Zahlung er zunächst befreit war, nachentrichten muß.

2. Zur Einstandspflicht des Dienstherrn bei Amtspflichtverletzungen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts als unterer Verwaltungsbehörde (hier: Baden-Württemberg).