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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.05.1988, Az.: NotZ 8/87

Notar; Amtsbezirk; Gerichtsbarkeit; Sprechtaggenehmigung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.05.1988
Aktenzeichen
NotZ 8/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 13240
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • DNotZ 1989, 314

Amtlicher Leitsatz

Eine bisher mehrfach befristet erteilte Sprechtagegenehmigung kann ermessensfehlerfrei versagt werden, wenn der Sprechtagsort nach einer Änderung der Gerichtsbezirke außerhalb des Amtsbezirks des Notars liegt.