Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.05.1988, Az.: KRB 1/88
Auskunftsperson; Betroffener; Zeugenvernehmung; Beweismittel
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 03.05.1988
- Aktenzeichen
- KRB 1/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 11908
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- WuW 1988, 875
Amtlicher Leitsatz
Auskunftspersonen dürfen nicht allein dadurch zu geeigneten Beweismitteln i. S. von § 85 II OWiG, § 359 Nr. 5 StPO werden, daß sie nach Abschluß des gegen sie durchgeführten Verfahrens zu demselben Lebenssachverhalt jetzt ohne Einschränkungen als Zeugen vernommen werden können, während dem Gericht bisher nur ihre Angaben als Betroffene zur Verfügung standen.