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Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.04.1988, Az.: I ZR 27/87
„Örtliche Zuständigkeit“

Revision; Örtliche Zuständigkeit; Prüfung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.04.1988
Aktenzeichen
I ZR 27/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 13651
Entscheidungsname
Örtliche Zuständigkeit
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1988, 839 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1988, 935 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1988, 3267-3268 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Dem Revisionsgericht ist es nach § 549 II ZPO verwehrt, die Frage der örtlichen Zuständigkeit zu prüfen. Dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts verneint und wegen dieser Frage die Revision zugelassen hat.