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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.04.1988, Az.: II ZR 251/87

Verschulden bei Vertragsabschluß; Bank; Darlehn; Aufklärungspflicht; Warnpflicht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.04.1988
Aktenzeichen
II ZR 251/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 13420
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1988, 1071-1072 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Aufklärungs- und Warnpflicht der Bank gegenüber dem Darlehensnehmer über die Risiken des beabsichtigten Geschäfts ist nur ausnahmsweise gegeben (hier: Darlehensaufnahme zum Erwerb neu emittierter Aktien über einen Angestellten der kreditgebenden Bank).