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Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.03.1988, Az.: IVb ARZ 8/88

Prozeßökonomie; Zuständigkeit; Vermeidung der Verzögerung; Verweisungsbeschluß; Nachprüfung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.03.1988
Aktenzeichen
IVb ARZ 8/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 12071
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • FamRZ 1988, 943

Amtlicher Leitsatz

Sinn und Zweck des § 281 II 1 ist es, im Interesse der Prozeßökonomie einer Verzögerung und Verteuerung der Verfahren durch Zuständigkeitsstreitigkeiten vorzubeugen. Somit ist auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluß und das diesem Beschluß zugrundeliegende Verfahren grundsätzlich jeder Nachprüfung entzogen.