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Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.03.1988, Az.: II ZR 69/87

Zweigniederlassung; Beschränkte Prokura; Eintragung ins Handelsregister

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.03.1988
Aktenzeichen
II ZR 69/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 13482
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1988, 1840
  • Ziegler, RPfleger 88, 316

Amtlicher Leitsatz

Die auf den Betrieb einer oder mehrerer Zweigniederlassungen beschränkte Prokura ist im Handelsregister der Zweigniederlassung ohne einen Zusatz einzutragen, der diese Beschränkung ausdrücklich vermerkt.