Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.03.1988, Az.: 1 StR 100/88
Untreue; Schadenshöhe; Dauer der Tat
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.03.1988
- Aktenzeichen
- 1 StR 100/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 11940
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- JZ 1988, 472
- StV 1988, 253
Amtlicher Leitsatz
Die Höhe des Schadens und die Dauer der (fortgesetzten) Tat sind zwar Umstände von erheblichen Gewicht, die – möglicherweise entscheidend - für die Annahme eines besonders schweren Falles der Untreue sprechen können. Sie dürfen jedoch nicht gesondert betrachtet und isoliert gewürdigt werden.