Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.01.1988, Az.: IVb ZR 82/86
Zuwendung unter Ehegatten; Gütertrennung; Geschäftsgrundlage; Grundstückskauf; Altersabsicherung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 27.01.1988
- Aktenzeichen
- IVb ZR 82/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 13628
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1988, 1589 (Kurzinformation)
- MDR 1988, 655 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW-RR 1988, 962-965 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten bei Gütertrennung. Darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Weise die Vermögensdisposition im Falle des Zerbrechens der Ehe auszugleichen ist, ist nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu entscheiden.
2. Stellt in einer Ehe, für die Gütertrennung gilt, ein Ehegatte dem anderen die Mittel für den Kauf eines Grundstücks zur Verfügung und bebaut er das Grundstück mit einem Mietshaus, um den anderen für das Alter sicherzustellen, so kann darin eine unbenannte (ehebedingte) Zuwendung liegen.