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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.01.1988, Az.: IVb ZR 82/86

Zuwendung unter Ehegatten; Gütertrennung; Geschäftsgrundlage; Grundstückskauf; Altersabsicherung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.01.1988
Aktenzeichen
IVb ZR 82/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 13628
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1988, 1589 (Kurzinformation)
  • MDR 1988, 655 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1988, 962-965 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten bei Gütertrennung. Darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Weise die Vermögensdisposition im Falle des Zerbrechens der Ehe auszugleichen ist, ist nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu entscheiden.

2. Stellt in einer Ehe, für die Gütertrennung gilt, ein Ehegatte dem anderen die Mittel für den Kauf eines Grundstücks zur Verfügung und bebaut er das Grundstück mit einem Mietshaus, um den anderen für das Alter sicherzustellen, so kann darin eine unbenannte (ehebedingte) Zuwendung liegen.