Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.12.1987, Az.: 1 StR 423/87
Hehlerei; Mitverfügungsgewalt; Ausländische Strafvollstreckung; Strafverfahren; Anrechenbarkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 22.12.1987
- Aktenzeichen
- 1 StR 423/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 12006
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BGHSt 35, 172 - 178
- MDR 1988, 510-511 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1988, 3108-3109 (Volltext mit amtl. LS)
- StV 1988, 252-253
Amtlicher Leitsatz
1. Hehlerei in der Form des Sichverschaffens kommt bei Übertragung von Mitverfügungsgewalt nur in Betracht, wenn der Erwerber unabhängig vom Willen des Vortäters über die Sache verfügen kann.
2. Eine im Ausland vollstreckte Strafe ist auch dann gemäß § 51 III 1 StGB auf eine inländische Strafe anzurechnen, wenn die ausländische Strafvollstreckung eine selbständige prozessuale Tat betrifft, die im inländischen Erkenntnis nicht mitabgeurteilt wird, die aber Gegenstand des inländischen Strafverfahrens gewesen ist.