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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.12.1987, Az.: V ZR 189/86

Überbau; Eigentum; Grundstücksgrenze; Einheitliche Konstriktion

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.12.1987
Aktenzeichen
V ZR 189/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13105
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1988, 458 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Grundsätze über das Eigentum an einem Überbau greifen ein, wenn ein einheitliches Gebäude über die Grundstücksgrenze gebaut ist. Die Einheit des Gebäudes ist zu bejahen bei einheitlicher Konstruktion und Gestaltung sowie funktionaler Einheit, z. B. als Bürogebäude.