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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.07.1987, Az.: V ZB 1/87

Rechtsanwalt; Überwachungspflicht; Angestellte; Fristenkalender; Anforderungen an Überwachungsplficht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.07.1987
Aktenzeichen
V ZB 1/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13208
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1988, 157-158 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Den Rechtsanwalt trifft eine gesteigerte Sorgfalts- und Überwachungspflicht, wenn er einer Angestellten, die gerade erst ihre Ausbildung beendet hat, erstmals die eigenverantwortliche Berechnung und Notierung der Fristen einschließlich der Führung des Fristenkalenders übertragt. Eine lückenlose Überprüfung sämtlicher von der Angestellten notierten Fristen, also auch derjenigen, die aus einem anderen Fristenkalender übernommen werden, ist jedoch nicht erforderlich.