Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.07.1987, Az.: V ZB 1/87
Rechtsanwalt; Überwachungspflicht; Angestellte; Fristenkalender; Anforderungen an Überwachungsplficht
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 09.07.1987
- Aktenzeichen
- V ZB 1/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 13208
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1988, 157-158 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Den Rechtsanwalt trifft eine gesteigerte Sorgfalts- und Überwachungspflicht, wenn er einer Angestellten, die gerade erst ihre Ausbildung beendet hat, erstmals die eigenverantwortliche Berechnung und Notierung der Fristen einschließlich der Führung des Fristenkalenders übertragt. Eine lückenlose Überprüfung sämtlicher von der Angestellten notierten Fristen, also auch derjenigen, die aus einem anderen Fristenkalender übernommen werden, ist jedoch nicht erforderlich.