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Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.06.1987, Az.: VI ZR 188/86

Fahrweise; Anpassung; Lichtverhältnisse; Unbeleuchtetes Fahrzeug

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.06.1987
Aktenzeichen
VI ZR 188/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13526
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Celle

Fundstellen

  • MDR 1988, 41-42 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1987, 1235-1237 (Volltext mit amtl. LS)
  • VerkMitt 1988, 25
  • VersR 1987, 1241-1243 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Im Rahmen des Gebots, daß auch bei Dunkelheit und Dämmerung auch auf Sicht gefahren werden muß, ist die Fahrweise in der Hinsicht anzupassen, daß auch ein liegengebliebenes, unbeleuchtetes Fahrzeug rechtzeitig erspäht werden kann. Ausnahmen gelten nur besonderen Umständen (hier: verneint für einen Panzer mit Tarnanstrich).