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Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.05.1987, Az.: IVb ZR 61/86

Unterhalt; Neuer Partner; Erwerbstätigkeit ; Unzumutbarkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.05.1987
Aktenzeichen
IVb ZR 61/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13132
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1987, 919-920 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1987, 3129-3131 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1987, 1476 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Einkünfte, die einem geschiedenen Ehegatten wegen der Versorgung eines neuen Partners zugerechnet werden, können nicht i. S. des § 1573 IV den Einkünften aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit gleichgestellt werden.

2. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein nach § 1579 Nr. 7 ausgeschlossener Unterhaltsanspruch wiederaufleben kann, wenn sich die die Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme begründenden Umstände später geändert haben.