Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.05.1987, Az.: IVb ZR 61/86
Unterhalt; Neuer Partner; Erwerbstätigkeit ; Unzumutbarkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 06.05.1987
- Aktenzeichen
- IVb ZR 61/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 13132
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1987, 919-920 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1987, 3129-3131 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW-RR 1987, 1476 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Einkünfte, die einem geschiedenen Ehegatten wegen der Versorgung eines neuen Partners zugerechnet werden, können nicht i. S. des § 1573 IV den Einkünften aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit gleichgestellt werden.
2. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein nach § 1579 Nr. 7 ausgeschlossener Unterhaltsanspruch wiederaufleben kann, wenn sich die die Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme begründenden Umstände später geändert haben.