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Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.04.1987, Az.: VI ZR 127/86

Kinderspielplatz; Sicherheit und Erhaltung; Verkehrssicherungspflicht; Pflichten des Gärtnermeisters

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.04.1987
Aktenzeichen
VI ZR 127/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13646
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1987, 1015 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1988, 48-49 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1988, 148 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1988, 188 (amtl. Leitsatz)
  • VersR 1987, 891-893 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. An die Sicherheit, insbesondere an den Erhaltungszustand der Spielgeräte eines öffentlichen Kinderspielplatzes, sind besonders strenge Anforderungen zu stellen.

2. Zu den Pflichten eines Gärtnermeisters, der bei einem städtischen Gartenbauamt beschäftigt ist und es übernommen hat, die seinem Dienstherrn Spielplatzbenutzern gegenüber obliegende Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.