Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.03.1987, Az.: IVb ZR 31/86
Unterhalt; Ehegatte; Scheidung; Neuer Ehegatte; Grundgesetz
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.03.1987
- Aktenzeichen
- IVb ZR 31/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 13444
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- FamRZ 1987, 916
Redaktioneller Leitsatz
Gegen den unterhaltsrechtlichen Vorrangs des geschiedenen vor dem neuen Ehegatten gem. Abs. 1 bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, solange keine Gefährdung des Unterhaltspflichtigen und seines neuen Ehegatten besteht.