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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.03.1987, Az.: VI ZB 14/86

Ausgangskontrolle; Anwaltliche Ausgangskontrolle; Rechtsanwalt; Auszubildende; Fristensachen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.03.1987
Aktenzeichen
VI ZB 14/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13226
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1987, 769-770 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Über die Anforderungen an die Organisation einer anwaltlichen Ausgangskontrolle.

2. Die Betrauung einer Auszubildenden mit der Aufgabe der Einreichung von Fristensachen ist dann nicht zu beanstanden, wenn sich die Auszubildende bei ausreichender Prüfung als zuverlässig erwiesen hat.