Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.03.1987, Az.: VI ZB 14/86
Ausgangskontrolle; Anwaltliche Ausgangskontrolle; Rechtsanwalt; Auszubildende; Fristensachen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.03.1987
- Aktenzeichen
- VI ZB 14/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 13226
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1987, 769-770 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Über die Anforderungen an die Organisation einer anwaltlichen Ausgangskontrolle.
2. Die Betrauung einer Auszubildenden mit der Aufgabe der Einreichung von Fristensachen ist dann nicht zu beanstanden, wenn sich die Auszubildende bei ausreichender Prüfung als zuverlässig erwiesen hat.