Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.12.1986, Az.: KZR 36/85
„Taxi-Genossenschaft“

Rechtsirrtum; Gewerblicher Rechtsschutz; Wettbewerbsrecht; Schadensersatz

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.12.1986
Aktenzeichen
KZR 36/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13437
Entscheidungsname
Taxi-Genossenschaft
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • WuW 1987, 525

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Rechtsirrtum ist nur dann entschuldigt, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte.

2. Eine fehlerhafte Beurteilung höchstrichterlich noch nicht entschiedener Fragen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Wettbewerbsrechts ist nicht schon dann entschuldigt, wenn der fehlerhafte Rechtsstandpunkt ernsthaft vertreten werden kann.