Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.12.1986, Az.: KZR 36/85
„Taxi-Genossenschaft“
Rechtsirrtum; Gewerblicher Rechtsschutz; Wettbewerbsrecht; Schadensersatz
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 16.12.1986
- Aktenzeichen
- KZR 36/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 13437
- Entscheidungsname
- Taxi-Genossenschaft
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- WuW 1987, 525
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Rechtsirrtum ist nur dann entschuldigt, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte.
2. Eine fehlerhafte Beurteilung höchstrichterlich noch nicht entschiedener Fragen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Wettbewerbsrechts ist nicht schon dann entschuldigt, wenn der fehlerhafte Rechtsstandpunkt ernsthaft vertreten werden kann.