Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.10.1986, Az.: VI ZR 181/85

Unternehmer; Hilfeleistung; Unfallbetrieb; Unfallversicherung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.10.1986
Aktenzeichen
VI ZR 181/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13772
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1987, 412
  • MDR 1987, 307 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1987, 1022-1023 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1987, 666 (amtl. Leitsatz)
  • VersR 1987, 384-385 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird ein Unternehmer im Zuge einer Hilfeleistung, der ein Interesse seines eigenen Unternehmens zugrunde liegt, in einem anderen Betrieb verletzt, so ist für die Beurteilung, ob er gem. § 539 Abs. 2 i. V. m. § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO an dem für die Beschäftigten des Unfallbetriebs bestehenden Unfallversicherungsschutz teilhat, regelmäßig davon auszugehen, daß seine Hilfeleistung allein der Förderung der Belange des eigenen Unternehmens gedient hat; der Versicherungsschutz im Unfallbetrieb wird in einem solchen Fall auch dann nicht ausgelöst, wenn die Tätigkeit des Verletzten dem Unfallbetrieb nützlich war.