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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.10.1986, Az.: VII ZR 245/85

Architekten-Formularvertrag ; Abnahme des Bauwerks; Verjährung ; Geschäftsbedingungen ; Aushandeln

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.10.1986
Aktenzeichen
VII ZR 245/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13255
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1987, 159-160
  • MDR 1987, 311-312 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1987, 144-146 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1986, 1466-1468

Amtlicher Leitsatz

1. Die Klausel in einem Architekten-Formularvertrag, wonach Ansprüche des Bauherren gegen den Architekten innerhalb von zwei Jahren - beginnend mit der Abnahme (Ingebrauchnahme) des Bauwerks - verjähren, verstößt gegen § 11 Nr. 10f AGBG und ist deshalb unwirksam.

2. Zum "Aushandeln" einzelner Bestimmungen eines Architekten-Formularvertrags.