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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.10.1986, Az.: IVb ZB 82/86

Verlängerung; Fristverlängerung; Berufungsbegründungsfrist; Berufung; Wiedereinsetzungsverfahren

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.10.1986
Aktenzeichen
IVb ZB 82/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13209
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1987, 261 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wer Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist beantragt hat, kann im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich nicht mit Erfolg geltend machen, daß er mit einer Fristverlängerung habe rechnen dürfen.