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Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.10.1986, Az.: IVb ZB 83/86

Unselbständige Anschlußberufung; Berufung ; Begründung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
01.10.1986
Aktenzeichen
IVb ZB 83/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13043
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • FamRZ 1987, 154

Amtlicher Leitsatz

Eine nicht gem. § 519 begründete Berufung darf vor der Schlußverhandlung über die fristgerecht gleichfalls eingelegte und begründete gegnerische Berufung nicht als unzulässig verworfen werden, solange sie in einer unselbst. Anschlußberufung umgedeutet werden kann. Dies gilt uneingeschränkt auch nach Inkrafttreten des § 629a III ZPO, soweit sich die umzudeutende Berufung gegen die gleichen Entscheidungsteile richtet wie die gegnerische Berufung.