Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.10.1986, Az.: IVb ZB 83/86
Unselbständige Anschlußberufung; Berufung ; Begründung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 01.10.1986
- Aktenzeichen
- IVb ZB 83/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 13043
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- FamRZ 1987, 154
Amtlicher Leitsatz
Eine nicht gem. § 519 begründete Berufung darf vor der Schlußverhandlung über die fristgerecht gleichfalls eingelegte und begründete gegnerische Berufung nicht als unzulässig verworfen werden, solange sie in einer unselbst. Anschlußberufung umgedeutet werden kann. Dies gilt uneingeschränkt auch nach Inkrafttreten des § 629a III ZPO, soweit sich die umzudeutende Berufung gegen die gleichen Entscheidungsteile richtet wie die gegnerische Berufung.