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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.06.1986, Az.: VI ZR 210/85

Verjährung; Delikt; Arglist; Einrede

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.06.1986
Aktenzeichen
VI ZR 210/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13076
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1986, 1080-1082 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Zur Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei der Verjährung und zum Arglisteinwand, wenn der Schuldner vormals unbefristet auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat, diese aber später doch geltendmachen will.