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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.05.1986, Az.: KVR 7/84
„Donau-Kurier“

Marktbeherrschung ; Fusionskontrolle ; Anteilserwerb; Unternehmensverbindung; Monopolstellung; Rückwirkungsverbot; Zusammenschluß von Zeitungsverlagen; Marktbeherrschende Stellung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.05.1986
Aktenzeichen
KVR 7/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13752
Entscheidungsname
Donau-Kurier
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AfP 1986, 234-240
  • MDR 1986, 913-914 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1986, 1422-1427 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage, wann ein Zusammenschluß bereits vorher zusammengeschlossener Unternehmen durch Anteilserwerb nach § 23 II Nr. 2 GWB nicht zu einer wesentlichen Verstärkung der bereits bestehenden Unternehmensverbindung führt (§ 23 III 1 GWB).

2. Haben Zeitungsverlage vor Inkrafttreten der Dritten Kartellnovelle (28. 1. 1976) einen Zusammenschluß in der Weise vereinbart, daß das eine Unternehmen in mehreren Stufen die Anteile an dem anderen erwerben soll, so verstößt die Untersagung der nach diesem Zeitpunkt zu vollziehenden Anteilserwerbe nicht gegen ein verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot.

3. Zur Frage, wann der Zusammenschluß von Zeitungsverlagen eine marktbeherrschende Stellung verstärkt.