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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.05.1986, Az.: III ZR 27/85

Straßenreinigungsentgelt ; Straßenanlieger; Auferlegung durch Gesetz

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.05.1986
Aktenzeichen
III ZR 27/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13398
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1987, 125 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1986, 963-964 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein privatrechtlich ausgestaltetes Straßenreinigungsentgelt kann auch dann von den Straßenanliegern erhoben werden, wenn die Straßenreinigung durch Gesetz unmittelbar einer öffentlichen Körperschaft auferlegt worden ist.