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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.04.1986, Az.: III ZR 246/84

Vollstreckungsabwehrklage; Vollstreckbar titulierter Anspruch; Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.04.1986
Aktenzeichen
III ZR 246/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13449
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1987, 59-60 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Falls die mit der Vollstreckungsabwehrklage vorgebrachten Einwendungen den vollstreckbar titulierten Anspruch nicht in voller Höhe vernichten, ist die Zwangsvollstreckung in Höhe des entsprechenden Teilbetrags für unzulässig zu erklären.