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Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.04.1986, Az.: II ZR 123/85

Voraussetzungen der Prospekthaftung; Treuhänderpflichten; Verschulden vor Vertragsschluß; Treuhandsvertrag; Echter Vertrag zugunsten Dritter

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
14.04.1986
Aktenzeichen
II ZR 123/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13364
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1986, 1158-1159 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Prospekthaftung trifft nur die Personen, die an der Gesellschaft beteiligt, für die Herausgabe des Prospekts verantwortlich und nach außen namentlich in Erscheinung getreten sind.

2. Zum Umfang der Prüfungspflicht des Treuhänders, wenn die Gesellschaft in Abänderung des ursprünglichen Investitionsplans ein neues Projekt beschlossen hat.

3. Die Abrede zwischen Gesellschaft und Treuhänder, die die vertragsgemäße Verwendung der Einlagen zum Gegenstand hat, ist ein echter Vertrag zugunsten Dritter (der Anleger).