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Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.04.1986, Az.: II ZR 117/85

Bauherrengemeinschaft; BGB-Gesellschaft; Ansprüche der Gesellschafter; Eigenkapitalanteil; Erfüllung des Treuhandvertrages

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
14.04.1986
Aktenzeichen
II ZR 117/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13363
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1986, 1419-1420 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

In einer Bauherrengemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft, die kein eigenes Vermögen erwirbt, haben die Gesellschafter einen Anspruch gegeneinander auf Leistung des Eigenkapitalanteils an den Treuhänder, denn der Gesellschaftszweck, das Projekt fertigzustellen, schließt die Verpflichtete der Gesellschafter untereinander ein, die Pflichten aus dem Treuhandvertrag zu erfüllen.