Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.12.1985, Az.: IVb ZB 113/83

Zusatzversorgung; Öffentlicher Dienst; Versorgungsausgleich

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.12.1985
Aktenzeichen
IVb ZB 113/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13283
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1986, 389-390 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1986, 363-365 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Anspruch auf Ruhegehalt aus einer Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst auf der Grundlage der "Vereinbarung über die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des Landes Berlin" ist unverfallbar, wenn der Versicherte das 62. Lebensjahr vollendet hat.