Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.12.1985, Az.: VI ZR 31/85
Schmerzensgeld; Tilgung eines Baukredits; Zinsen; Absetzen; Verdienstausfallschaden
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.12.1985
- Aktenzeichen
- VI ZR 31/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 13090
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- JZ 1986, 202-203
- MDR 1986, 396 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1986, 983-984 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW-RR 1986, 419 (amtl. Leitsatz)
- VersR 1986, 389-391 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Verwendet der Geschädigte sein Schmerzensgeld zur vorzeitigen Tilgung eines Baukredits mit der Folge, daß er Zinsen für diesen Kredit steuerlich nicht mehr absetzen kann, so kann ihm der Schädiger diese steuerlich nachteilige Entwicklung bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens nicht entgegenhalten; vielmehr ist für den Verdienstentgang diese steuerliche Veränderung außer Betracht zu lassen.