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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.09.1985, Az.: IVb ZB 57/84

Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich; Schlechterstellung; Rechtsmittelführer; Versorgungsträger

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.09.1985
Aktenzeichen
IVb ZB 57/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13273
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • FamRZ 1985, 1240
  • MDR 1986, 214 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 185-186 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Beim Verfahren über den öffentlich - rechtlichen Versorgungsausgleich ist eine Schlechterstellung des Rechtsmittelführers verboten, soweit dieser ein Versorgungsträger ist.