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Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.08.1985, Az.: RiZ (R) 10/84

Richter; Entfernung der Widerspruchsakten; Dienstliche Beurteilung; Personalakten; Dienstgerichtliches Revisionsverfahren; Besprechungsvermerk

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.08.1985
Aktenzeichen
RiZ (R) 10/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13428
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 95, 313
  • NJW 1986, 2705-2709

Amtlicher Leitsatz

1. Der Richter hat einen Anspruch auf Entfernung der Widerspruchsakten zu einer rechtskräftig für unzulässig erklärten dienstlichen Beurteilung aus seinen Personalakten.

2. Im dienstgerichtlichen Revisionsverfahren findet § 565a ZPO sinngemäß Anwendung.

3. Zu Bedeutung und Inhalt der gesetzlich bestimmten Besprechung der dienstlichen Beurteilung eines Richters und des darüber zu erstellenden Besprechungsvermerks.