Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.07.1985, Az.: 4 StR 274/85
Anklageerhebung; Verfahren; Anklage; Freispruch; Kognitionspflicht
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.07.1985
- Aktenzeichen
- 4 StR 274/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 11694
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NStZ 1985, 515
- StV 1986, 45
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Ein vor Anklageerhebung nach § 154a Abs. 1 Nr. 1 StPO eingestelltes Verfahren, kann ohne erneuter Anklage auf diesen Gesetzesverstoß eröffnet werden.
Im Falle eines Freispruchs bleibt das Gericht verpflichtet, wegen der verbleibenden Gesetzesverstöße das Verfahren wieder aufzunehmen, um seiner Kognitionspflicht (§ 264 StPO) zu genügen.