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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.07.1985, Az.: 4 StR 274/85

Anklageerhebung; Verfahren; Anklage; Freispruch; Kognitionspflicht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.07.1985
Aktenzeichen
4 StR 274/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11694
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1985, 515
  • StV 1986, 45

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Ein vor Anklageerhebung nach § 154a Abs. 1 Nr. 1 StPO eingestelltes Verfahren, kann ohne erneuter Anklage auf diesen Gesetzesverstoß eröffnet werden.

Im Falle eines Freispruchs bleibt das Gericht verpflichtet, wegen der verbleibenden Gesetzesverstöße das Verfahren wieder aufzunehmen, um seiner Kognitionspflicht (§ 264 StPO) zu genügen.