Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.06.1985, Az.: VI ZR 168/84

Abrechnung von Fahrzeugschäden; Basis fiktiver Reparaturkosten; Geschädigter; Schadenbeseitigung; Ersatz; Wiederbeschaffungswert

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.06.1985
Aktenzeichen
VI ZR 168/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13264
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1985, 865-866 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Möglichkeit der Abrechnung von Fahrzeugschäden auf der Basis fiktiver Reparaturkosten befreit den Geschädigten nicht von der Verpflichtung, unter mehreren vom Erfolg her gleichwertigen Mitteln der Schadenbeseitigung das am wenigsten aufwendige auszuwählen. Ein Ersatz fiktiver Reparaturkosten kann mithin grundsätzlich nur bis zu der Grenze verlangt werden, die durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert gezogen wird.